Seit 25 Jahren
1995
bis
2020
im     von Alstaden!
nhängervermietung
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Vertrag
Reservierung, Fahrzeugübergabe und Vertragsbedingungen
Reservierung: Sie haben die Möglichkeit den Anhänger telefonisch, unter Angabe von Namen, Rufnummer  und
gewünschter Mietdauer zu reservieren. Ist der Abholtermin ohne vorherige Info um mehr als 2 Stunden über-
schritten, behalten wir uns vor, den Anhänger anderweitig zu vermieten.

Abholung: bei der Abholung ist es unbedingt erforderlich den Führerschein und Personalausweis vorzulegen.
Der Mietpreis ist als Barzahlung bei Übernahme des Anhängers fällig. Der Mietvertrag ist gleichzeitig Rechnung mit
ausgewiesener Mehrwertsteuer und enthält sämtliche Vertragsbedingungen. Sie erhalten eine Einweisung zum An-
und Abhängen des Anhängers und es wird eine Abfahrtkontrolle durchgeführt.

Versicherung:  für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung für Vermietfahrzeuge in unbegrenzter Höhe,
jedoch nicht mehr als 8.000.000 EUR je geschädigte Person.

Zusatzversicherung (kostenpflichtig): bei Abschluss einer Anhängerzusatzversicherung haftet der Mieter bis zu
einer am Fahrzeug entstandenen Schadenshöhe von 150,-Euro , wenn dieser Schaden nicht aufgrund grober Fahr-
lässigkeit oder nach Ablauf der im Mietvertrag ausgewiesenen Mietzeit verursacht wurde. Schadennebenkosten
( z. B. Bergungs- oder Abschleppkosten, sowie vom Mieter in Auftrag gegebene Fremdkosten) gehen zu Lasten
des Mieters.
Aufpreis pro Tag / Woche / Monat - 1€ /  5€ / 20€

Fahrzeugrückgabe: der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit zum Betriebssitz des
Vermieters zurückzubringen.
Wird die Mietzeit ohne vorherige Absprache überschritten, so hat der Mieter den fälligen Mietpreis
nachzuzahlen. Entstandene Mietausfallkosten sind dem Vermieter zu ersetzen. Keine Fahrzeugrücknahme in der
Zeit von 20:00h - 8:00h.

Zubehör:  entliehenes Zubehör ist pfleglich zu behandeln und nach Ende der Mietzeit unaufgefordert dem
Vermieter so zurückzugeben wie es empfangen wurde.
Der Mieter hat sich vor Gebrauch von der Betriebssicherheit des Zubehörs (z. B. Spanngurte, Auffahr-
schienen, Seilwinde, Verzurrösen) zu überzeugen. Schäden sind dem Vermieter umgehend zu melden.